Frühere Kündigungsregel bei Parship teilweise unwirksam

Frühere Kündigungsregel bei Parship teilweise unwirksam

Die App der Online-Partnervermittlung Parship auf einem Smartphone. Wer sich bei Parship schnell verliebt, muss oft noch längere Zeit Geld an die Plattform zahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht setzt dem nun eine Grenze – und erklärt, was Handynutzer von Verliebten unterscheidet. Hamburg – Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Dating-Plattform Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine bis Anfang vergangenen Jahres geltende Klausel für teilweise unwirksam erklärt. Betroffen sind sechs- oder zwölfmonatige Verträge von zahlenden Kunden, die sich automatisch um ein volles Jahr verlängerten, sofern sie nicht zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wurden. Das schränke die Freiheit der Verbraucher zu sehr ein, erklärte Gerichtssprecherin Christina Schachten nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. Die automatische Verlängerung um […]

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